Welche Förderung gibt es 2026 für Photovoltaik?
Für eine private Solaranlage kannst du 2026 vier Arten von Förderung nutzen: Steuervorteile, die Einspeisevergütung, günstige Kredite und Zuschüsse deiner Stadt. Die ersten beiden bekommt jeder automatisch, für Kredit und Zuschuss musst du einen Antrag stellen.
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Steuervorteile: die größte Förderung für deine Solaranlage
Seit 2023 sind kleine Solaranlagen steuerlich deutlich begünstigt. Du zahlst beim Kauf keine Mehrwertsteuer und später keine Einkommensteuer auf den Solarstrom. Dafür musst du nichts beantragen.
0 % Mehrwertsteuer beim Kauf
Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz. Er umfasst Module, Wechselrichter, Stromspeicher und die Montage. Bei einer Anlage mit 10,45 kWp und Speicher für 17.360 Euro sparst du damit rund 3.300 Euro gegenüber 19 % Mehrwertsteuer.
Alle Preise in unseren Komplettpaketen und im Ratgeber Photovoltaik Kosten sind bereits Endpreise mit 0 % Mehrwertsteuer.
Keine Einkommensteuer auf Solarstrom
Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit sind von der Einkommensteuer befreit. Das gilt für die Einspeisevergütung und für den selbst verbrauchten Strom. Du musst dafür kein Gewerbe anmelden und die Anlage nicht in der Steuererklärung angeben.
Wann es trotzdem steuerliche Pflichten gibt, zum Beispiel bei größeren Anlagen oder Vermietung, erklären wir im Ratgeber Photovoltaik und Steuern.
Einspeisevergütung 2026: So viel bekommst du für deinen Solarstrom
Für jede Kilowattstunde, die du ins Netz einspeist, zahlt dir der Netzbetreiber eine feste Vergütung. Sie gilt 20 Jahre lang ab der Inbetriebnahme. Die meisten Hausbesitzer nutzen die Teileinspeisung: Sie verbrauchen so viel Solarstrom wie möglich selbst und speisen nur den Überschuss ein.
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Bei einer Anlage mit 12 kWp gilt der höhere Satz für die ersten 10 kWp und der niedrigere für die restlichen 2 kWp. Die Sätze sinken für neue Anlagen jedes halbe Jahr um 1 % (pv magazine).
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, gilt das Solarspitzengesetz: In Stunden mit negativen Strompreisen an der Börse gibt es keine Einspeisevergütung, sobald die Anlage ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) hat. Diese Stunden gehen aber nicht verloren, sondern werden am Ende der 20 Jahre angehängt. Bis zum Einbau des Smart Meters dürfen Anlagen zwischen 2 und 100 kWp höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen (ista).
Ein Stromspeicher hilft dabei: Er lädt mittags, wenn viel Solarstrom da ist und die Preise niedrig sind, und du nutzt den Strom abends selbst.
Was sich ab 2027 ändern soll
Nach dem Gesetzentwurf zum EEG 2027 bekommen neue kleine Anlagen keine feste Vergütung für 20 Jahre mehr. Stattdessen gibt es eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate. Danach wird der Strom über einen Direktvermarkter verkauft. Außerdem dürfen neue Anlagen bis 100 kW höchstens 50 % ihrer Leistung gleichzeitig einspeisen.
Stichtag 31.12.2026: Anlagen, die bis zu diesem Tag in Betrieb gehen, behalten nach dem Entwurf die heutige Vergütung für 20 Jahre. Die neuen Regeln gelten nur für neue Anlagen.
Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Mehrere Bundesländer und Teile der Koalition fordern Änderungen für kleine Dachanlagen. Was das für dich bedeutet, liest du auch im Artikel EEG-Vergütung läuft aus – was tun?
Zeitplan EEG 2027
- 29.07.2026Kabinettsbeschluss
- 24.09.2026Erste Lesung im Bundestag
- 05.10.2026Anhörung im Ausschuss
- November 2026Abstimmung im Bundestag (geplant)
- ab 20.11.2026Bundesrat
- 31.12.2026Stichtag: letzte Inbetriebnahme mit 20 Jahren Vergütung
- 01.01.2027Neue Regeln (geplant)
KfW-Kredit 270: Solaranlage günstig finanzieren
Die KfW fördert Photovoltaik nicht mit einem Zuschuss, sondern mit einem zinsgünstigen Kredit. Das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ finanziert Solaranlage und Stromspeicher, auch zusammen mit der Einspeisevergütung.
- Zinssatz: ab rund 4,7 % effektiv, abhängig von Bonität, Sicherheiten und Laufzeit (Stand 24.09.2026, ema Energiewelt)
- Betrag: bis zu 100 % der Kosten für Anlage, Speicher und Montage
- Laufzeit: 2 bis 30 Jahre, davon bis zu 5 Jahre ohne Tilgung
- Antrag: über deine Hausbank oder Sparkasse, nicht direkt bei der KfW
So beantragst du den KfW-Kredit
- Hole dir ein Angebot für deine Anlage ein.
- Sprich mit deiner Bank und stelle dort den Antrag.
- Warte auf die schriftliche Zusage.
- Erst dann erteilst du den Auftrag. Schon eine mündliche Beauftragung gilt als Vorhabenbeginn.
Wenn du lieber ohne Bankgespräch finanzieren möchtest: Wir bieten auch eine Finanzierung ohne Anzahlung direkt über uns an.
BAFA-Förderung: nicht für die Solaranlage, aber für Dach und Energieberatung
Das BAFA fördert Solaranlagen und Stromspeicher nicht. Interessant wird es, wenn du gleichzeitig dein Dach sanierst oder vorher eine Energieberatung machst. Dafür gibt es echte Zuschüsse.
- Energieberatung: Das BAFA übernimmt 50 % der Kosten für eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 650 Euro (reduco).
- Dachdämmung: Für die Dämmung des Dachs gibt es 15 % Zuschuss auf bis zu 30.000 Euro Kosten, also bis zu 4.500 Euro. Mit einem iSFP steigen die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro, und für den Teil über 30.000 Euro kommen 5 % Bonus dazu (co2online, Ökozentrum NRW).
Dach und Photovoltaik zusammen planen: Wer sein Dach dämmen oder neu decken muss, sollte die Solaranlage gleich mitplanen. Das Gerüst steht nur einmal, und die Dämmung wird gefördert. Als Meisterbetrieb im Dachdeckerhandwerk planen wir beides aus einer Hand.
Wichtig: Den BAFA-Antrag stellst du vor der Auftragsvergabe, mit Unterstützung eines Energie-Effizienz-Experten. Die Solaranlage selbst ist dabei nicht förderfähig.
Förderung in NRW, Rheinland-Pfalz und deiner Stadt
Die Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz zahlen 2026 keine Zuschüsse für private Solaranlagen. Einige Städte fördern dagegen großzügig. Die Programme ändern sich häufig und sind oft schnell ausgeschöpft, deshalb lohnt sich ein Blick vor jedem Auftrag.
Nordrhein-Westfalen
Das Landesprogramm progres.nrw fördert Batteriespeicher für Privathaushalte seit 2022 nicht mehr. Es unterstützt heute vor allem Mieterstrom und Projekte von Kommunen und Unternehmen (solaranlage-tipps.de). Für dein Einfamilienhaus sind in NRW deshalb die Zuschüsse der Städte entscheidend.
Köln: bis zu 3.800 Euro Zuschuss
Die Stadt Köln zahlt feste Pauschalen für neue Solaranlagen und Speicher – unabhängig vom Kaufpreis.
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Alle Details findest du in unserem Artikel zur Förderung in Köln.
Düsseldorf: bis zu 10.000 Euro für Photovoltaik
Das Programm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ zahlt 1.000 Euro Grundbetrag plus 200 Euro pro kWp, für Anlagen von 1 bis 45 kWp und höchstens 10.000 Euro. Für Batteriespeicher gibt es zusätzlich 250 Euro pro kWh. Eine Anlage mit 10,45 kWp und 6 kWh Speicher bekommt so rund 4.590 Euro. Mehr dazu im Artikel zur Förderung in Düsseldorf.
Rheinland-Pfalz
Das Solarspeicher-Programm des Landes ist ausgelaufen. Stattdessen bietet die Landesbank ISB mit dem Programm 505 ein Darlehen für die Modernisierung selbst genutzter Häuser an: 3,70 % Zins bei 20 Jahren Zinsbindung, bis zu 100.000 Euro, mit möglichem Tilgungszuschuss je nach Einkommen (Stand 30.09.2026, gruenes.haus). Einige Gemeinden fördern Dachanlagen oder Speicher mit kleineren Beträgen, die Stadt Mainz derzeit nur Balkonkraftwerke.
Förderung in deiner Stadt
Für viele Städte haben wir die aktuellen Programme einzeln zusammengefasst:
Speicher, Wallbox und Wärmepumpe: was zusätzlich gefördert wird
Stromspeicher
Für Stromspeicher gibt es keinen Bundeszuschuss. Sie profitieren aber von der 0 % Mehrwertsteuer und lassen sich über den KfW-Kredit 270 finanzieren. Zuschuss zahlen einzelne Städte wie Köln (bis 1.300 Euro) und Düsseldorf (250 Euro pro kWh), meist nur zusammen mit einer neuen Solaranlage.
Wallbox
Eine bundesweite Förderung für Wallboxen gibt es derzeit nicht. Einige Städte und Stadtwerke zahlen kleinere Zuschüsse. Wirtschaftlich lohnt sich die Wallbox vor allem zusammen mit der Solaranlage: Jede Kilowattstunde Solarstrom im Auto spart rund 37 Cent Netzstrom.
Wärmepumpe
Wärmepumpen werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Zuschuss gefördert: 30 % Grundförderung plus mögliche Boni, für die meisten Haushalte bis zu 70 %, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %. Förderfähig sind seit dem 21. Juli 2026 höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (Ökozentrum NRW, Vattenfall). Die Solaranlage selbst ist dabei nicht förderfähig, macht die Wärmepumpe mit Photovoltaik aber deutlich günstiger im Betrieb.
Rechenbeispiel: So viel Förderung bekommst du
Wie viel die Förderung ausmacht, hängt stark von deinem Wohnort ab. Das Beispiel zeigt eine Anlage mit 10,45 kWp (22 Module) und 6 kWh Speicher für eine Familie mit 4.000 kWh Stromverbrauch.
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Annahmen: 950 kWh Ertrag pro kWp, 65 % des Verbrauchs aus der eigenen Anlage, Einspeisung von rund 7.300 kWh pro Jahr. Die Zuschüsse gelten nur, solange die Programme der Städte offen sind.
5 Tipps, damit du keine Förderung verschenkst
- Erst der Antrag, dann der Auftrag. Bei KfW und fast allen Städten verlierst du die Förderung, wenn du vorher unterschreibst.
- Plane die Inbetriebnahme vor dem 31.12.2026. Dann sicherst du dir nach dem aktuellen Entwurf die feste Vergütung für 20 Jahre.
- Kombiniere die Programme. Steuervorteile, Einspeisevergütung, KfW-Kredit und städtischer Zuschuss lassen sich meist zusammen nutzen. Prüfe aber die Bedingungen jedes Programms.
- Plane den Speicher gleich mit. Viele Städte fördern Speicher nur zusammen mit einer neuen Solaranlage.
- Schau in die Förderdatenbank. Unter foerderdatenbank.de findest du alle Programme von Bund, Land und Kommune.