So kombinieren Sie Stadt, Region, Land und Bund
Den größten Hebel bildet die Bundesebene, die jede Anlage in Langenhagen mitnimmt: Seit 2023 gilt 0 % MwSt. auf Kauf und Installation von PV und Speicher bis 30 kWp – das spart sofort rund 19 %. Über den KfW-Kredit 270 finanzieren Sie die Anlage zinsgünstig über Ihre Hausbank, und Einkünfte aus Anlagen bis 30 kWp sind einkommensteuerfrei. Für eingespeisten Strom erhalten Sie die Einspeisevergütung – aktuell rund 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und etwa 12,3 ct/kWh bei Volleinspeisung (Stand Juni 2026, halbjährliche Anpassung).
EEG-Reform: Für Neuanlagen ab 2027 ist ein Wechsel zu marktorientierten Modellen statt der festen Vergütung im Gespräch. Wer seine Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich nach heutigem Stand die feste Vergütung für 20 Jahre (Bestandsschutz).
Niedersachsen selbst zahlt keinen Landeszuschuss für private PV-Anlagen. Dafür ergänzt die Region Hannover das Angebot mit der Dach-Solar-Richtlinie, die eine hochwertige Dachdämmung fördert, wenn gleichzeitig eine Solaranlage errichtet wird (bis zu 50.000 €). Beachten Sie außerdem: Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Niedersachsen die Solarpflicht bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen ab 50 m². In der Regel lassen sich kommunaler proKlima-Zuschuss, KfW 270, Nullsteuersatz und Einspeisevergütung kombinieren – proKlima begrenzt die Kumulierung mit der Bundesförderung (BEG) lediglich auf den dort zulässigen Höchstsatz.