So kombinieren Sie die Berlin-Förderung mit Bund & Land
Die kommunale Förderung ist nur ein Baustein. Bundesweit kommen mehrere Vorteile hinzu, die sich mit SolarPLUS kombinieren lassen – stellen Sie sich diese Quellen wie mehrere stapelbare Rabatt-Gutscheine vor, die die effektiven Kosten Ihrer Anlage in der Regel um rund 25–40 % senken können.
Mehrwertsteuer 0 %
Für Photovoltaik-Anlagen und Speicher bis 30 kWp auf bzw. an Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz. Das spart Ihnen die kompletten 19 % auf Anschaffung und Installation – die mit Abstand größte Einzelersparnis und unabhängig von Berlin.
Einspeisevergütung
Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie eine gesetzlich garantierte Vergütung. Aktuell liegt sie für Anlagen bis 10 kWp bei rund 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. rund 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung); die Sätze werden halbjährlich leicht angepasst. Wichtig: Eine EEG-Reform ist konkret in Vorbereitung – die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp soll voraussichtlich zum 1. Januar 2027 entfallen und durch marktorientierte Modelle (Direktvermarktung) ersetzt werden. Wer sich die garantierte Vergütung über 20 Jahre sichern möchte, sollte die Inbetriebnahme daher nicht unnötig hinauszögern.
KfW-Kredit 270
Der zinsgünstige Kredit „Erneuerbare Energien – Standard (270)" finanziert Photovoltaik und Speicher und wird über Ihre eigene Hausbank beantragt.
Einkommensteuer
Einnahmen aus Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp sind steuerfrei – das vereinfacht die Sache erheblich.
Mieterstromzuschlag
Für an Mieter:innen gelieferten Solarstrom gibt es einen Zuschlag von rund 2 ct/kWh – relevant vor allem bei Mehrfamilienhäusern (dann meist im Zusammenspiel mit SolarPLUS L).
Auf Landesebene bietet Berlin über SolarPLUS hinaus keine zweite, separate Zuschussschiene für private PV-Anlagen – die kommunale und die Landesebene fallen hier praktisch zusammen, was die Sache übersichtlich macht.