Das kommunale Förderprogramm im Detail
Das Förderprogramm der Stadt Gelsenkirchen bezuschusst den Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen sowie von Stecker-Solargeräten im Stadtgebiet. Für die Dachanlagen galten zuletzt nach Leistung (kWp = Kilowatt-Peak, die Nennleistung der Anlage) gestaffelte Pauschalen: 750 € bis 5 kWp, 1.000 € zwischen 5 und 10 kWp sowie 100 € je kWp ab 10 kWp, gedeckelt auf maximal 4.000 € je Anlage. Diese Dachförderung ist seit Ende Januar 2026 ausgesetzt, weil die Haushaltsmittel aufgebraucht sind.
Weiterhin aktiv ist die Förderung für Stecker-Solargeräte: 100 € für Geräte bis 400 Watt Wechselrichter-Abgabeleistung und 200 € für leistungsstärkere Geräte. Diese Richtlinie ist befristet bis zum 13. Dezember 2026. Eine Besonderheit gilt bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrom nach § 42 EnWG: Hier verdoppeln sich die Förderquoten, maximal werden 8.000 € je Anlage und Gebäude gewährt. Die Kombination mit dem kommunalen Programm zur Dach- und Fassadenbegrünung ist ausdrücklich erwünscht.