31 May 2026
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Welche Förderungen gibt es in Dortmund? (Überblick)

In Dortmund greifen drei Förderebenen ineinander: ein kommunaler Zuschuss der Stadt, die Programme des Landes Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Vorteile. Für die meisten privaten Haushalte ist die Kombination aus dem städtischen Zuschuss und den Steuererleichterungen des Bundes am wirkungsvollsten. Die folgende Tabelle zeigt, was derzeit relevant ist. Mit „kWp" (Kilowatt-Peak) ist dabei die Spitzenleistung Ihrer Anlage gemeint.

Stand: Mai 2026. Förderprogramme ändern sich häufig – Beträge, Bedingungen und Verfügbarkeit können angepasst werden. Maßgeblich ist immer die offizielle Förderrichtlinie der Stadt Dortmund.

So kombinieren Sie Stadt, Land und Bund

Auf Landesebene bündelt Nordrhein-Westfalen seine Förderung im Programm progres.nrw. Für klassische private Dachanlagen vergibt das Land aktuell allerdings keinen direkten Zuschuss mehr – der Fokus liegt auf Mieterstrom, Mehrfamilienhäusern, Speichern in Kombination mit größeren Anlagen sowie kommunalen und gewerblichen Projekten. Für das typische Eigenheim kommt der Landeszuschuss daher in der Regel nicht infrage. Die gute Nachricht: Der städtische Zuschuss schließt die Bundesvorteile nicht aus – beide Ebenen lassen sich kombinieren.

Den verlässlichsten Hebel bietet der Bund. Seit 2023 gilt der Mehrwertsteuersatz von 0 % auf PV-Anlagen und Speicher bis 30 kWp am Wohnhaus – das spart sofort 19 %. Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp sind zudem von der Einkommensteuer befreit, und über den KfW-Kredit 270 lässt sich die Investition zinsgünstig finanzieren (Antrag über Ihre Hausbank). Für eingespeisten Strom erhalten Sie aktuell rund 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung) bei Anlagen bis 10 kWp; die Sätze sinken halbjährlich leicht.

Achtung EEG-Reform: Ein Entwurf sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp ab 2027 abzuschaffen und durch Direktvermarktung zu ersetzen. Final beschlossen ist das noch nicht. Wer die garantierte Vergütung für 20 Jahre sichern möchte, sollte die Inbetriebnahme nicht unnötig hinauszögern.

Der 1.000-€-Zuschuss der Stadt Dortmund im Detail

Das Herzstück der kommunalen Förderung ist ein pauschaler Zuschuss von 1.000 Euro für neue Photovoltaikanlagen ab einer Bruttoleistung von 5 kWp. Gefördert werden ausschließlich neue Anlagen auf selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern (ein bis zwei Wohneinheiten) im Dortmunder Stadtgebiet. Der Betrag ist unabhängig von der Anlagengröße – eine größere Anlage bringt also keinen höheren Zuschuss. Erweiterungen, Reparaturen oder ein Batteriespeicher sind nicht förderfähig. Zum geförderten Mindestumfang zählen die wesentlichen Komponenten einer Anlage – Module, Wechselrichter sowie Verkabelung samt Montage und Installation. Das Programm wird aus dem städtischen Haushalt finanziert und ist budgetiert; eine frühzeitige Antragstellung lohnt sich daher.

Wichtig ist die Einkommensgrenze: Antragsberechtigt sind natürliche Personen, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr maximal 75.000 Euro (Ledige) bzw. 150.000 Euro (zusammen Veranlagte) beträgt. Neben Eigentümerinnen und Eigentümern können auch Mieter (mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers) sowie Erbbauberechtigte einen Antrag stellen. Beachten Sie außerdem: Seit dem 1. Januar 2026 gilt in NRW die letzte Stufe der Solardachpflicht. Ist eine PV-Anlage gesetzlich vorgeschrieben – etwa bei vollständiger Dacherneuerung –, ist sie von dieser Förderung ausgeschlossen.

Das Programm war wegen sehr hoher Nachfrage zeitweise pausiert und wurde Anfang 2026 wieder geöffnet; eine Haushaltssperre konnte Bewilligungen verzögern. Prüfen Sie vor der Antragstellung den aktuellen Status auf dortmund.de. Für Vereine gibt es ein eigenes Programm mit bis zu 50 % Zuschuss.

So beantragen Sie die Förderung Schritt für Schritt

Die wichtigste Regel: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Auftrag vergeben. Sobald Sie einen Auftrags- oder Liefervertrag abschließen, gilt die Maßnahme als begonnen – liegt dann noch kein Antrag vor, entfällt die Förderung.

  1. Angebot eines Fachbetriebs einholen – mit ausgewiesener Bruttoleistung in kWp.
  2. Unterlagen bereithalten: aktueller Einkommensteuerbescheid, Eigentumsnachweis sowie ggf. Zustimmungen von Miteigentümern oder Vermietern.
  3. Antrag ausschließlich online über das Serviceportal der Stadt Dortmund stellen – vor der Auftragsvergabe.
  4. Bewilligungsbescheid abwarten und anschließend die Anlage beauftragen und errichten (ein vorzeitiger Beginn ist nur auf eigenes Risiko möglich).
  5. Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – die Frist beträgt 12 Monate nach Erhalt des Bescheids.
  6. Auszahlung des Zuschusses erhalten.

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