So kombinieren Sie Stadt, Land und Bund
Auf Landesebene bündelt Nordrhein-Westfalen seine Förderung im Programm progres.nrw. Für klassische private Dachanlagen vergibt das Land aktuell allerdings keinen direkten Zuschuss mehr – der Fokus liegt auf Mieterstrom, Mehrfamilienhäusern, Speichern in Kombination mit größeren Anlagen sowie kommunalen und gewerblichen Projekten. Für das typische Eigenheim kommt der Landeszuschuss daher in der Regel nicht infrage. Die gute Nachricht: Der städtische Zuschuss schließt die Bundesvorteile nicht aus – beide Ebenen lassen sich kombinieren.
Den verlässlichsten Hebel bietet der Bund. Seit 2023 gilt der Mehrwertsteuersatz von 0 % auf PV-Anlagen und Speicher bis 30 kWp am Wohnhaus – das spart sofort 19 %. Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp sind zudem von der Einkommensteuer befreit, und über den KfW-Kredit 270 lässt sich die Investition zinsgünstig finanzieren (Antrag über Ihre Hausbank). Für eingespeisten Strom erhalten Sie aktuell rund 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung) bei Anlagen bis 10 kWp; die Sätze sinken halbjährlich leicht.
Achtung EEG-Reform: Ein Entwurf sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp ab 2027 abzuschaffen und durch Direktvermarktung zu ersetzen. Final beschlossen ist das noch nicht. Wer die garantierte Vergütung für 20 Jahre sichern möchte, sollte die Inbetriebnahme nicht unnötig hinauszögern.