25 Jun 2026
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Welche Förderungen gibt es in Laatzen? (Überblick)

Laatzen gehört zum Fördergebiet von proKlima – Der enercity-Fonds, das gemeinsam von Hannover, Laatzen, Langenhagen, Hemmingen, Ronnenberg und Seelze getragen wird. Daraus fließen kommunale Zuschüsse für Solarstrom – pro installiertem Kilowatt-Peak (kWp), also pro Einheit Anlagenleistung. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Bausteine im laufenden Jahr.

Stand Juni 2026 – Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie von proKlima.

Voraussetzung ist in der Regel eine Mindestleistung von 2 kWp je Wohngebäude. Mehrere zusammenhängende Maßnahmen einer antragstellenden Person fördert proKlima bis zu einer Obergrenze von 18.000 €.

So kombinieren Sie Stadt, Land und Bund

Die kommunale Förderung ist nur eine von mehreren Ebenen. Auf Bundesebene sorgt seit 2023 der Nullsteuersatz dafür, dass auf PV-Anlagen und Speicher bis 30 kWp auf Wohngebäuden 0 % MwSt anfallen – ein direkter Preisvorteil von rund 19 %. Für überschüssigen Strom zahlt die Einspeisevergütung seit dem 1. Februar 2026 etwa 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung) bei Anlagen bis 10 kWp. Die Anschaffung lässt sich über den zinsgünstigen KfW-Kredit 270 finanzieren, und Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit. Stellen Sie sich diese Bausteine wie mehrere kombinierbare Rabatte vor: Greifen kommunaler Zuschuss, Nullsteuersatz und Einspeisevergütung ineinander, lassen sich die effektiven Kosten einer Anlage je nach Haushalt der Stadt und Vorhaben spürbar senken.

EEG-Reform im Blick behalten: Der Bund plant, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp zugunsten der Direktvermarktung abzuschaffen. Für Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, ist nach bisherigem Stand Bestandsschutz vorgesehen. Wer plant, sollte den Zeitpunkt der Inbetriebnahme im Auge behalten.

Auf Landesebene gibt es in Niedersachsen aktuell keinen Direktzuschuss für private PV. Wichtig ist aber die Solarpflicht: Seit dem 1. Januar 2025 sind PV-Anlagen bei Neubauten ab 50 m² Dachfläche und bei grundlegenden Dachsanierungen ab 50 m² vorgeschrieben.

Das proKlima-Programm im Detail

Das Förderprogramm „Energiewende – SolarStrom" setzt gezielte Anreize: DachVollToll belohnt die vollständige Belegung eines geeigneten Daches mit 100 €/kWp (maximal 1.000 € je Gebäude), sofern die Anlage einen spezifischen Ertrag von mindestens 650 kWh/kWp im Jahr erreicht. SolarStromFassade und SolarGrünDach fördern Sonderlösungen an Fassade und Gründach deutlich höher. Wer seine Anlage zusätzlich mit einem marktorientierten Home-Energy-Management-System (HEMS) – also einer intelligenten Steuerung von Erzeugung, Batteriespeicher und Verbrauch – betreibt, erhält 500 € Bonus.

Wichtig zur Förderhöhe: In manchen Übersichten kursiert für die volle Dachbelegung ein Maximalbetrag von 2.000 €. Nach der aktuellen proKlima-Richtlinie liegt die Obergrenze bei 1.000 € je Gebäude. Verlassen Sie sich bei der Kalkulation immer auf die offizielle Richtlinie unter proklima-hannover.de – das Förderbudget wird zudem erfahrungsgemäß im Jahresverlauf ausgeschöpft, ein früher Antrag lohnt sich.

Laatzen-spezifische Angebote rund um Solarstrom

Über proKlima hinaus stellt die Stadt Laatzen eigene, kostenlose Hilfen bereit. Im Solarkataster (laatzen.de/de/solarkataster) prüfen Sie online, ob und wie gut sich Ihr Dach in Laatzen, Rethen, Gleidingen, Grasdorf oder Ingeln-Oesselse für Photovoltaik eignet. Der Förderkompass des städtischen Klimaschutzmanagements bündelt alle Töpfe und nennt neutrale Beratungsstellen – getrennt nach Eigentümerinnen, Mietenden, Vereinen und Firmen. So lässt sich vor dem Antrag klären, welche Bausteine für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Diese lokale Vorarbeit ist der Vorteil, den Laatzener Haushalte gegenüber Anschaffungen „auf gut Glück" haben.

So beantragen Sie die Förderung Schritt für Schritt

  1. Dach prüfen: Eignung und Ertragspotenzial über das Laatzener Solarkataster einschätzen.
  2. Angebot einholen: Fachbetrieb kontaktieren und Anlagenleistung in kWp festlegen.
  3. Antrag stellen – vor Auftragsvergabe: Den proKlima-Antrag unbedingt vor Vertragsabschluss und Installationsbeginn einreichen. Wer vorher beauftragt, verliert in der Regel den Anspruch.
  4. Förderzusage abwarten: Erst nach der schriftlichen Zusage den Auftrag verbindlich erteilen.
  5. Umsetzen & nachweisen: Anlage installieren lassen, Rechnungen und Nachweise einreichen, Zuschuss erhalten.

Solaranlage in Laatzen geplant? Wir von hallo.solar prüfen mit Ihnen das Förderpotenzial für Ihr Dach, kombinieren proKlima, KfW und Steuervorteil optimal und begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Anmeldung. Jetzt kostenlose Beratung und unverbindliches Angebot anfordern.

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