So kombinieren Sie die Braunschweig-Förderung mit Bund & Land
Auch wenn der kommunale Topf einmal leer ist: Die stärksten Hebel liegen ohnehin bei Bund und Land — und die stehen jedem Haushalt offen. Stellen Sie sich diese Bausteine wie stapelbare Rabatt-Gutscheine vor, die Ihre effektiven Kosten in der Regel um rund 25–40 % senken.
- Mehrwertsteuer 0 %: Auf Photovoltaik und Speicher bis 30 kWp auf Wohngebäuden fällt keine Umsatzsteuer an. Das ist mit 19 % Ersparnis der mit Abstand größte Einzelvorteil — und gilt direkt beim Kauf, ganz ohne Antrag.
- KfW-Kredit 270: Zinsgünstiges Darlehen für PV und Speicher, das Sie über Ihre Hausbank beantragen. Ideal, wenn Sie die Investition finanzieren statt aus Eigenmitteln stemmen möchten.
- Einkommensteuer: Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind seit 2023 steuerfrei — das vereinfacht die Anmeldung beim Finanzamt erheblich.
- Einspeisevergütung (Stand Feb.–Jul. 2026): rund 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung bzw. rund 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung für Anlagen bis 10 kWp; die Sätze werden halbjährlich angepasst.
- Niedersachsen: Das Land fördert über die NBank insbesondere Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaik. Eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder KfW-Krediten ist grundsätzlich möglich.
EEG-Reform im Blick behalten: Die Bundesregierung plant, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 abzuschaffen und durch eine marktorientierte Direktvermarktung zu ersetzen. Wer sich die garantierte Vergütung über 20 Jahre sichern möchte, sollte die Inbetriebnahme nicht unnötig hinauszögern. Den verbindlichen Stand prüfen Sie bitte zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens.
Unabhängig davon gilt: Die Wirtschaftlichkeit einer Anlage steht und fällt heute weniger mit der Einspeisung als mit dem Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist deutlich mehr wert als die Vergütung — ein Speicher kann diesen Effekt spürbar verstärken.