Der Mannheimer SolarBonus im Detail
Der SolarBonus ist eine freiwillige Leistung der Stadt aus dem Klimafonds — 2026 stehen dafür rund eine Million Euro bereit. Gefördert werden ausschließlich Anlagen, die nicht ohnehin unter die baden-württembergische Solarpflicht fallen, also freiwillig installierte Photovoltaik.
Seit der Reform im März 2026 gilt: Auf Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es einen Zuschuss nur noch, wenn das Dach begrünt ist oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Fassadenanlagen und Solarzäune bleiben unabhängig vom Gebäudetyp förderfähig. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten ist Voraussetzung, dass der Solarstrom zumindest teilweise im Gebäude verbraucht wird — etwa über ein Mieterstrommodell oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Neu ist außerdem, dass auch Gebäude eingetragener gemeinnütziger Vereine gefördert werden.
Weil der Fördertopf gedeckelt ist und kein Rechtsanspruch besteht, gilt: je früher der Antrag, desto besser. Ist das Budget ausgeschöpft, ruht das Programm bis zum nächsten Haushaltsjahr. Hintergrund der Neuausrichtung ist ein bewusst gesetzter Schwerpunkt: Die Stadt lenkt die begrenzten Mittel dorthin, wo sie die größte Wirkung entfalten — auf Mehrfamilienhäuser mit vielen Haushalten, auf Fassaden- und Gründachflächen, die sonst ungenutzt blieben, und auf gemeinnützige Vereine.