So kombinieren Sie Stadt, Land und Bund
Den größten Hebel liefert der Bund. Seit 2023 gilt für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen und Speichern bis 30 kWp (Kilowatt peak, das Maß für die Anlagenleistung) auf Wohngebäuden ein Mehrwertsteuersatz von 0 % — das spart sofort 19 %. Für eingespeisten Strom zahlt das EEG aktuell rund 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung (Anlagen bis 10 kWp), garantiert für 20 Jahre. Einkünfte aus Anlagen bis 30 kWp sind einkommensteuerfrei, und der KfW-Kredit 270 finanziert das Vorhaben zinsgünstig über Ihre Hausbank.
Wichtig: Ein Referentenentwurf des Bundes (Stand Anfang 2026) sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp ab 2027 abzuschaffen und durch marktorientierte Modelle zu ersetzen. Final beschlossen ist das noch nicht. Wer eine Anlage vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb nimmt, sichert sich nach aktuellem Stand die 20-jährige Vergütung.
Auf Landesebene bietet Hessen keine großen Direktzuschüsse, dafür aber über die WIBank ein zinsgünstiges Darlehen für PV-Anlagen auf selbst genutzten Wohngebäuden. Eine kostenlose Anlaufstelle ist zudem die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA Hessen) mit Solarkataster und individueller Fördermittelberatung. Neu seit Juni 2026: Über das sogenannte Energy Sharing können Sie überschüssigen Solarstrom unbürokratischer mit Nachbarn im selben Netzgebiet teilen — das kann Ihre Anlage zusätzlich rentabler machen.