
Neue PV-Anlagen dürfen oft nur noch 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Das klingt nach einem großen Verlust. In der Praxis ist es meist deutlich weniger dramatisch. Hier erfahren Sie, was das Solarspitzengesetz regelt, wie viel es Sie wirklich kostet und wie Sie gegensteuern.
An sonnigen Mittagen produzieren Millionen Solaranlagen gleichzeitig Strom. Oft mehr, als das Netz gerade braucht. Dann fallen die Börsenpreise sogar unter null: 2024 passierte das in rund 457 Stunden. Das Solarspitzengesetz soll diese Spitzen glätten und das Stromnetz stabil halten. Es gilt für neue Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind.
Neue Anlagen ab 2 kWp dürfen maximal 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen, solange kein Smart Meter mit Steuerbox eingebaut ist. Bei einer 10-kWp-Anlage sind das höchstens 6 kW.
Wichtig: Begrenzt wird nur die Einspeisung, nicht die Erzeugung. Den Strom, den Sie selbst verbrauchen oder speichern, können Sie weiterhin voll nutzen. Nur die Spitze über der Grenze wird abgeregelt, und die tritt an wenigen Mittagsstunden im Jahr auf.

Laut einer Simulation der HTW Berlin verlieren Anlagen zwischen 1 % (Ost-West-Ausrichtung) und 9 % (reine Südausrichtung) ihrer Einspeisung. Rechnen wir das für eine Südanlage durch, die rund 5.850 kWh im Jahr einspeist: 9 % davon sind etwa 525 kWh. Bei 7,70 Cent Vergütung sind das rund 40 € pro Jahr. Mit einem Speicher fällt der Verlust noch geringer aus.
Zusätzlich gilt für neue Anlagen: In Stunden mit negativen Börsenstrompreisen gibt es keine Einspeisevergütung. Die ausgefallene Zeit geht aber nicht verloren, sie wird am Ende der 20-jährigen Förderdauer angehängt.
Für Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, ändert sich nichts. Wer freiwillig in die neuen Regeln wechselt, erhält als Ausgleich 0,6 Cent pro kWh mehr Vergütung.

Die 60-%-Regel kostet eine typische Anlage meist nur wenige Dutzend Euro im Jahr. Viel wichtiger ist die Botschaft dahinter: Solarstrom lohnt sich vor allem dann, wenn Sie ihn selbst nutzen. Die geplante EEG-Reform geht in dieselbe Richtung und sieht für neue Anlagen sogar eine Grenze von 50 % vor (Stand: September 2026).
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