
In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. Januar 2025 eine Solarpflicht für neue Wohngebäude. Das bedeutet: Wer ab diesem Datum einen Bauantrag stellt, muss bei seinem Neubau eine Solaranlage installieren, die mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche abdeckt. Ziel der Landesregierung ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen und die Eigenversorgung mit Strom langfristig zu stärken.
Laut der überarbeiteten Landesbauordnung NRW (§ 42a BauO NRW) muss jedes neue Wohngebäude mit einer Solaranlage ausgestattet werden, sobald der Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 eingereicht wurde.
Die Verpflichtung betrifft alle Dachflächen – auch solche, die weniger optimal ausgerichtet oder teilweise verschattet sind. Maßgeblich ist die sogenannte Bruttodachfläche, auf deren Basis die 30 Prozent berechnet werden.
Beispiel:
Ein Einfamilienhaus mit 120 m² Dachfläche muss mindestens 36 m² mit PV- oder Solarthermie-Modulen belegen. Dabei kann der Eigentümer frei entscheiden, ob er Strom (Photovoltaik) oder Wärme (Solarthermie) erzeugen möchte.
Nicht jedes Gebäude ist automatisch betroffen. Ausgenommen sind:
Trotzdem gilt: Neubauten sollen grundsätzlich so geplant werden, dass eine Solaranlage möglich ist. Bauherren sollten daher schon in der frühen Planungsphase mit einem PV-Fachbetrieb wie hallo.solar sprechen, um spätere Anpassungen und Mehrkosten zu vermeiden.
Die Solarpflicht betrifft ab 1. Januar 2026 auch bestehende Gebäude, sobald eine umfassende Dachsanierung durchgeführt wird.
In diesem Fall gilt die Pflicht für 30 Prozent der tatsächlich geeigneten Dachfläche – also nur für jene Bereiche, die sich technisch und wirtschaftlich für eine Solaranlage eignen.
Gerade bei älteren Häusern ist das die perfekte Gelegenheit, das Dach energetisch zu modernisieren und den Wert des Gebäudes zu steigern.
Wer in NRW neu baut, muss die Solarpflicht aktiv einplanen. Dabei bieten sich zwei Möglichkeiten:
So kann die gesetzliche Vorgabe flexibel und wirtschaftlich umgesetzt werden. Wird die Pflicht jedoch ignoriert, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 25.000 € für Mehrfamilienhäuser.
Auch wenn sie auf den ersten Blick wie eine staatliche Auflage wirkt, bringt die neue Regelung viele Vorteile:
Gerade in Kombination mit Batteriespeicher oder Wallbox wird der Eigenverbrauch maximiert – und das Haus fit für die Zukunft gemacht.
Die Solarpflicht NRW 2025 ist kein Hindernis, sondern eine Chance. Sie bietet Bauherren die Möglichkeit, direkt beim Neubau auf moderne und nachhaltige Energieversorgung zu setzen.
Wir von hallo.solar unterstützen Sie dabei – von der Planung über die Auswahl der passenden Module bis hin zur schlüsselfertigen Installation.
Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Anlage nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch optisch und technisch perfekt zu Ihrem Gebäude passt.
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