Der Bundestag hat eine wichtige Reform des Energiewirtschaftsrechts beschlossen, die speziell auf den steigenden Anteil von Solarstrom in Deutschland abzielt. Ziel ist es, Netzüberlastungen durch hohe Einspeisungen aus Photovoltaikanlagen zu vermeiden und die Integration erneuerbarer Energien effizienter zu gestalten. Doch was bedeutet das für Betreiber von Solaranlagen?
Mit dem starken Ausbau der Solarenergie kommt es immer häufiger zu Zeiten, in denen zu viel Strom ins Netz eingespeist wird. Besonders an sonnigen Tagen, wenn viele Photovoltaikanlagen gleichzeitig produzieren, entstehen Lastspitzen, die das Stromnetz belasten. Die neue Gesetzesänderung soll genau dieses Problem lösen, indem sie Anreize für eine flexible Einspeisung und Nutzung schafft.
Bisher erhielten Betreiber von Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – auch dann, wenn die Strompreise an der Börse negativ waren. In Zukunft entfällt diese Förderung in Zeiten von Überschussstrom. Um dennoch wirtschaftliche Einbußen zu vermeiden, wird die Förderdauer von 20 Jahren entsprechend verlängert.
Alle neuen Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kWp müssen künftig mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sein. Diese Technik ermöglicht es, Einspeisung und Verbrauch besser zu steuern und das Netz zu entlasten. Ausgenommen sind Mini-PV-Anlagen und Systeme, die ihren Strom vollständig selbst verbrauchen.
Wer kein intelligentes Messsystem nutzt, darf künftig nur noch maximal 60 % der installierten Leistung ins Netz einspeisen. Da die meisten neuen Anlagen inzwischen mit Batteriespeichern kombiniert werden, dürfte diese Regelung für viele Betreiber keine gravierenden Auswirkungen haben.
Mehr als 80 % der neuen Photovoltaikanlagen sind bereits mit Batteriespeichern ausgestattet. Diese können nun nicht nur überschüssigen Solarstrom speichern, sondern auch Strom aus dem Netz aufnehmen und gezielt wieder abgeben. So helfen sie dabei, das Netz zu stabilisieren und Lastspitzen zu reduzieren.
Betreiber bestehender PV-Anlagen können freiwillig auf das neue System umsteigen. Als Anreiz gibt es eine Erhöhung der Einspeisevergütung um 0,6 Cent pro kWh. Damit wird ein zusätzlicher finanzieller Vorteil geschaffen, um die Umstellung attraktiver zu machen.
Die Reform des Energiewirtschaftsrechts ist ein wichtiger Schritt, um den steigenden Anteil an Solarstrom besser ins Netz zu integrieren. Durch flexible Einspeiseoptionen, die Nutzung von Batteriespeichern und intelligente Steuerungssysteme wird die Solarenergie noch effizienter. Für Betreiber bedeutet das in erster Linie mehr Planungssicherheit und eine nachhaltigere Nutzung ihrer PV-Anlagen.
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