
20 Jahre garantiertes Geld für jede eingespeiste Kilowattstunde: Dieses Versprechen hat Photovoltaik in Deutschland groß gemacht. Für neue Anlagen soll es bald enden. Am 29. Juli 2026 hat die Bundesregierung eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Hier erfahren Sie, was geplant ist, was für bestehende Anlagen gilt und warum der 31. Dezember für viele Hausbesitzer ein wichtiges Datum ist.

Wichtig: Das ist noch kein geltendes Recht. Der Bundestag berät seit September über den Entwurf, Änderungen sind möglich (Stand: September 2026).
Für sie ändert sich nichts. Wer bereits eine PV-Anlage betreibt, behält seine Einspeisevergütung für die vollen 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Dieser Bestandsschutz ist gesetzlich garantiert und kann nicht rückwirkend gekürzt werden.
Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, erhält nach den aktuellen Plänen noch die heutige feste Vergütung: 7,70 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp mit Eigenverbrauch, garantiert für 20 Jahre.
Ein Rechenbeispiel: Eine typische Anlage speist rund 4.000 kWh im Jahr ins Netz ein. Mit 7,70 Cent sind das etwa 308 € pro Jahr, über 20 Jahre rund 6.160 €. Mit der geplanten Übergangszahlung wären es etwa 208 € pro Jahr, und das nur für drei Jahre sicher. Danach hängt der Erlös vom Börsenpreis ab.
Ja. Denn die Einspeisevergütung ist längst nicht mehr der Hauptgrund für eine PV-Anlage. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, ersetzt Netzstrom für 30 bis 40 Cent. Das ist ein Vielfaches dessen, was die Einspeisung bringt.
Nach der Reform wird ein hoher Eigenverbrauch noch wichtiger. Ein Stromspeicher, eine Wärmepumpe oder ein E-Auto helfen dabei, möglichst viel Solarstrom im eigenen Haus zu nutzen.

Entscheidend ist die Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember. Bei hallo.solar liegen vom Auftrag bis zur fertigen Installation in der Regel rund acht Wochen. Wer sich jetzt beraten lässt, hat gute Chancen, die feste Vergütung noch zu sichern. Und selbst wenn es knapp wird: Eine gut geplante Anlage mit hohem Eigenverbrauch rechnet sich auch nach der Reform.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten: ohne Anzahlung, zum Festpreis und mit einem persönlichen Ansprechpartner von der Planung bis zur Inbetriebnahme.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand der Gesetzgebung im September 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Damit wir noch besser auf deine Bedürfnisse eingehen können