Einspeisevergütung: Was die EEG-Reform ändert

Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die du ins Netz einspeist, zahlt dir der Netzbetreiber einen festen Betrag – 20 Jahre lang. Für neue Anlagen soll sich das ab 2027 grundlegend ändern. Hier liest du, welche Sätze heute gelten, was der Entwurf für das EEG 2027 vorsieht und was das für deine Planung bedeutet. Stand: November 2026.

Geschrieben von
Viktor Wiebe

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktueller Satz: Gehst du zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 ans Netz, bekommst du bis 10 kWp 7,70 ct/kWh für den eingespeisten Überschuss – 20 Jahre lang.
  • Bestandsschutz: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihren Satz, auch wenn das EEG 2027 kommt.
  • EEG 2027 nach dem Entwurf: Neue Anlagen bekommen nur noch eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate, danach verkaufen sie ihren Strom über die Direktvermarktung.
  • Noch nicht beschlossen: Der Bundestag soll Mitte November 2026 abstimmen. Union und SPD verhandeln noch über Änderungen.
  • Eigenverbrauch zählt mehr: Eine selbst genutzte Kilowattstunde spart dir rund 37 Cent, eine eingespeiste bringt knapp 8 Cent.
Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Dein Netzbetreiber muss den Solarstrom abnehmen, den du nicht selbst verbrauchst, und dafür einen festen Betrag pro Kilowattstunde zahlen. Maßgeblich ist der Satz am Tag der Inbetriebnahme. Er bleibt für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gleich.

Zweimal im Jahr, am 1. Februar und am 1. August, sinken die Sätze für neue Anlagen um 1 % (ADAC). Für deine Anlage ändert sich nach der Inbetriebnahme nichts mehr. Die Absenkung trifft nur Anlagen, die später ans Netz gehen.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung?

Bei der Teileinspeisung nutzt du deinen Solarstrom zuerst selbst und speist nur den Überschuss ein. Das ist beim Einfamilienhaus der Normalfall. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, dafür ist der Satz höher. Die Volleinspeisung musst du dem Netzbetreiber in Textform mitteilen: vor der Inbetriebnahme und danach jeweils vor dem 1. Dezember für das folgende Jahr (pv magazine).

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Anlagengröße Teileinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,70 ct/kWh 12,22 ct/kWh
10 bis 40 kWp 6,66 ct/kWh 10,24 ct/kWh
40 bis 100 kWp 5,44 ct/kWh 10,24 ct/kWh

↔️ Seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.

Die Sätze gelten anteilig je Leistungsklasse und 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Quelle: Bundesnetzagentur, zusammengestellt vom ADAC, Stand: September 2026.

Die Sätze gelten anteilig. Eine Anlage mit 10,45 kWp, etwa unser Paket mit 22 Modulen, bekommt für die ersten 10 kWp 7,70 ct/kWh und für die restlichen 0,45 kWp 6,66 ct/kWh. Im Mittel sind das rund 7,66 ct/kWh.

Was bringt das im Jahr?

Ein Beispiel: Speist du 5.000 kWh im Jahr ein, bekommst du bei 7,66 ct/kWh rund 383 Euro. Eine Kilowattstunde aus dem Netz kostet Haushalte 2026 dagegen im Schnitt 37,3 Cent (BDEW). Jede Kilowattstunde, die du selbst nutzt, ist also fast fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste. Deshalb rechnet sich eine Solaranlage heute vor allem über den Eigenverbrauch.

Die Einspeisevergütung ist einkommensteuerfrei, wenn deine Anlage höchstens 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit hat. Die Details stehen im Ratgeber Photovoltaik und Steuern.

Was gilt bei negativen Strompreisen?

Seit dem Solarspitzengesetz vom 25. Februar 2025 gelten für neue Anlagen zwei Regeln (ADAC):

  • Keine Vergütung bei negativen Preisen: Solange der Börsenstrompreis unter null liegt, bekommst du für eingespeisten Strom nichts. Diese Zeiten werden am Ende der 20 Jahre angehängt.
  • 60 % ohne Smart Meter: Ohne intelligentes Messsystem dürfen Anlagen von 2 bis 100 kWp höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen.

Negative Preise sind keine Ausnahme mehr. 2025 gab es sie laut Bundesnetzagentur in 573 von 8.760 Stunden (Solarserver). Wie sich die Begrenzung im Alltag auswirkt, erklärt unser Artikel zur 60-Prozent-Regel des Solarspitzengesetzes. Mit einem Speicher verlierst du dabei kaum Strom, weil er den Mittagsüberschuss aufnimmt.

Was plant die EEG-Reform 2027?

Die Bundesregierung hat am 29. Juli 2026 den Entwurf für das EEG 2027 beschlossen (Bundestags-Drucksache 21/7867). Er soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen, und die EU-Kommission muss die Förderung genehmigen. Alles in diesem Abschnitt gilt deshalb nur nach dem Entwurf (Stand: November 2026).

Übergangszahlung statt 20 Jahre Vergütung

Neue Anlagen sollen keine feste Vergütung über 20 Jahre mehr bekommen. Stattdessen zahlt der Netzbetreiber nach dem Entwurf eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh, längstens 36 Monate. Wer 2027 in Betrieb geht, bekommt sie für Anlagen unter 50 kW, wer 2028 ans Netz geht, nur noch unter 25 kW. Danach sinkt die Grenze weiter (photovoltaikgenie, Stand 29.10.2026).

Danach: Direktvermarktung

Nach den 36 Monaten sollen Betreiber ihren Überschuss über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkaufen. Für Anlagen unter 25 kW sieht der Entwurf dafür einen Bonus von 1,5 ct/kWh für 48 Monate vor. Wie das funktioniert, erklärt unser Ratgeber Direktvermarktung von Solarstrom.

Einspeisegrenze von 50 %

Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen nach dem Entwurf dauerhaft höchstens die Hälfte ihrer Leistung einspeisen dürfen. Der Bundesrat hat gefordert, diese Grenze zu streichen. Die Bundesregierung hält bisher daran fest.

9. bis 13.11.2026Abstimmung im Bundestag erwartet, Bundesrat am 20.11.2026
9. bis 13.11.2026 — Abstimmung im Bundestag erwartet, Bundesrat am 20.11.2026
Bis 31.12.2026 — Inbetriebnahme mit fester Vergütung für 20 Jahre (Bestandsschutz)
1.1.2027 — Geplanter Start des EEG 2027, wenn die EU-Kommission zustimmt
Inbetriebnahme 2027 — Übergangszahlung 5,2 ct/kWh für max. 36 Monate, Anlagen unter 50 kW
Inbetriebnahme 2028 — Übergangszahlung nur noch für Anlagen unter 25 kW
Danach — Direktvermarktung, unter 25 kW mit Bonus von 1,5 ct/kWh für 48 Monate
Nach dem Regierungsentwurf, Drucksache 21/7867. Noch nicht beschlossen, Stand: November 2026.

Was noch offen ist

Union und SPD verhandeln im Bundestag noch über Änderungen. Im Gespräch ist unter anderem ein Wahlrecht für kleine Anlagen: Statt eines eigenen Vertrags mit einem Direktvermarkter könnte der Netzbetreiber den Strom an der Börse verkaufen und den Erlös abzüglich einer Gebühr auszahlen (cleanthinking, 31.10.2026). Ob das ins Gesetz kommt, entscheidet sich mit der Abstimmung.

Bestandsschutz: Was gilt für Anlagen bis Ende 2026?

Für bestehende Anlagen ändert das EEG 2027 an der Vergütung nichts. Auch Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihren Satz für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr. Ein früherer Entwurf, der auch in bestehende Anlagen eingreifen wollte, ist laut photovoltaikgenie vom Tisch.

Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht das Datum des Kaufvertrags. Wer noch 2026 ans Netz will, braucht also einen festen Montagetermin und die Anmeldung beim Netzbetreiber vor Jahresende.

Lass dich trotzdem nicht hetzen. Eine gut geplante Anlage mit Speicher rechnet sich vor allem über den Eigenverbrauch, auch mit geringerer Vergütung. Warum Zeitdruck beim Kauf selten hilft, liest du in Warum du dich beim Solaranlagen-Kauf nicht unter Druck setzen lassen solltest.

Was passiert nach 20 Jahren?

Wenn die Vergütung ausläuft, darfst du weiter einspeisen. Der Netzbetreiber zahlt dann den Jahresmarktwert Solar, höchstens 10 ct/kWh, abzüglich Vermarktungskosten. 2025 lag dieser Marktwert bei 4,51 ct/kWh. Die Regel gilt bis Ende 2032 (ADAC). Welche Optionen du für eine ältere Anlage hast, zeigt unser Artikel EEG-Vergütung läuft aus: Was jetzt tun?

Jetzt kaufen oder 2027 abwarten?

Die Reform verschiebt den Wert einer Solaranlage noch stärker zum Eigenverbrauch. Für dich heißt das:

  • Mit Inbetriebnahme 2026 sicherst du dir 20 Jahre feste Vergütung. Das lohnt sich vor allem, wenn du viel übrig hast.
  • Ab 2027 bekommst du nach dem Entwurf höchstens drei Jahre 5,2 ct/kWh. Bei 5.000 kWh Einspeisung sind das rund 260 Euro im Jahr statt 383 Euro, danach zählt der Börsenpreis.
  • Ein Speicher hilft in beiden Fällen. Er erhöht den Eigenverbrauch und nimmt Mittagsspitzen auf, wenn Preise negativ sind oder eine Einspeisegrenze greift. Ob er sich für dich rechnet, zeigt der Ratgeber Lohnt sich ein Stromspeicher?

Weitere Gedanken zum richtigen Zeitpunkt findest du in PV-Anlage kaufen oder warten? Welche Regeln sonst für deine Anlage gelten, fasst der Ratgeber Photovoltaik-Gesetze zusammen. Zuschüsse und Kredite stehen im Ratgeber Photovoltaik-Förderung.

Bei unseren Solaranlagen mit Speicher ist die Anmeldung beim Netzbetreiber im Preis enthalten. Dieser Ratgeber fasst den Stand vom November 2026 zusammen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Nach der Abstimmung über das EEG 2027 aktualisieren wir ihn.

FAQ

Beantworte uns ein
paar Fragen

Damit wir noch besser auf deine Bedürfnisse 
eingehen können