Was ist Direktvermarktung?
In der Einspeisevergütung nimmt dir der Netzbetreiber den Strom ab und zahlt einen festen Satz. In der Direktvermarktung übernimmt das ein Direktvermarkter. Er bündelt den Strom vieler Anlagen, erstellt Prognosen, verkauft ihn an der Strombörse und rechnet mit dir ab. Das EEG kennt dafür feste Veräußerungsformen, denen jede Anlage zugeordnet sein muss (Logic Energy, Stand 13.10.2026).
Geförderte und sonstige Direktvermarktung
Bei der geförderten Direktvermarktung bekommst du zum Börsenerlös eine Marktprämie vom Netzbetreiber. Das ist der Normalfall, solange deine Anlage im 20-jährigen EEG-Zeitraum ist. Bei der sonstigen Direktvermarktung gibt es keine Prämie. Sie betrifft vor allem Anlagen, deren Förderung ausgelaufen ist.
Wie funktioniert die Marktprämie?
Jede Anlage hat einen gesetzlich festgelegten „anzulegenden Wert“ in Cent pro Kilowattstunde. Die Marktprämie ist die Differenz zwischen diesem Wert und dem durchschnittlichen Börsenwert von Solarstrom im jeweiligen Monat. Liegt der Marktwert darüber, ist die Prämie null und du behältst den höheren Erlös (Logic Energy).
Ein vereinfachtes Beispiel: Ist dein anzulegender Wert 7 ct/kWh und der Marktwert im April 1,3 ct, zahlt der Netzbetreiber 5,7 ct Prämie dazu. Im Januar lag der Marktwert bei 11,0 ct. Dann gibt es keine Prämie, aber du verdienst mehr als den gesetzlichen Satz. Abzüglich der Gebühr des Direktvermarkters landest du so im Jahr etwa auf dem Niveau der Einspeisevergütung, mit Chancen nach oben.
Wie viel Solarstrom an der Börse wert ist
↔️ Seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.
Monatsmarktwert Solar nach Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber, berichtet von Solarserver und pv magazine. Jahresmarktwert 2025: 4,51 ct/kWh. Stand: September 2026.
Im Frühjahr und Sommer speisen Millionen Anlagen gleichzeitig ein. Das drückt den Preis zur Mittagszeit. 2025 lag der Jahresmarktwert Solar deshalb bei 4,51 ct/kWh, während Strom an der Börse im Schnitt 8,93 ct kostete (Logic Energy). Solarstrom ist an der Börse also nur etwa halb so viel wert wie der Durchschnitt.
Negative Preise und Fernsteuerung
Bei negativen Börsenpreisen entfällt für neue Anlagen die Marktprämie. Direktvermarkter regeln Anlagen in solchen Zeiten deshalb meist ab. Anlagen über 25 kW in der Direktvermarktung brauchen dafür eine Technik, mit der der Direktvermarkter die Einspeisung abrufen und fernsteuern kann (§ 10b EEG). 2025 gab es laut Bundesnetzagentur negative Preise in 573 von 8.760 Stunden.
Ein Stromspeicher nimmt den Mittagsüberschuss auf, wenn er an der Börse wenig oder nichts wert ist. Den Strom nutzt du am Abend selbst, wenn er dich sonst rund 37 Cent kosten würde.
Wann ist Direktvermarktung Pflicht?
- Bis 100 kW: Du hast die Wahl zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung und kannst in der Regel zum Monatsanfang wechseln.
- Über 100 kW: Die geförderte Direktvermarktung mit Marktprämie ist Pflicht.
- Ausgeförderte Anlagen bis 100 kW: Sie dürfen bis Ende 2032 beim Netzbetreiber bleiben. Er zahlt den Jahresmarktwert Solar, höchstens 10 ct/kWh, abzüglich Vermarktungskosten (ADAC).
Für Gewerbe ist die Grenze schnell erreicht. Unsere Gewerbeanlagen mit 240 oder 320 Modulen haben 114 beziehungsweise 152 kWp und liegen damit über 100 kW. Was du mit einer Anlage nach 20 Jahren machen kannst, zeigt unser Artikel EEG-Vergütung läuft aus: Was jetzt tun?
Lohnt sich Direktvermarktung für kleine Anlagen?
Heute meist nicht. Ein Beispiel: Speist eine Anlage 5.000 kWh im Jahr ein, bringt das in der Einspeisevergütung bei 7,70 ct/kWh rund 385 Euro. Zum Jahresmarktwert 2025 von 4,51 ct wären es an der Börse nur rund 225 Euro. In der geförderten Direktvermarktung gleicht die Marktprämie das zwar aus. Die Gebühr des Direktvermarkters geht aber ab, und feste Grundgebühren fallen bei kleinen Mengen stark ins Gewicht.
Einen Standardpreis für Direktvermarktung gibt es nicht. Grundgebühr und Entgelte pro Kilowattstunde regelt jeder Vertrag selbst (Logic Energy). Vergleiche deshalb immer, was nach allen Kosten übrig bleibt.
↔️ Seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.
*Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 25.02.2025. Regeln für Anlagen bis Ende 2026, Stand: November 2026.
Was plant das EEG 2027?
Nach dem Regierungsentwurf (Drucksache 21/7867) sollen neue Anlagen ab 2027 keine feste Vergütung über 20 Jahre mehr bekommen. Sie erhalten höchstens 36 Monate eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh und wechseln danach in die Direktvermarktung. Für Anlagen unter 25 kW ist dafür ein Bonus von 1,5 ct/kWh für 48 Monate vorgesehen (photovoltaikgenie, Stand 29.10.2026).
Kritiker halten eigene Verträge mit Direktvermarktern für kleine Anlagen für zu aufwendig. Union und SPD prüfen deshalb ein Wahlrecht. Ein Vorschlag: Der Netzbetreiber verkauft den Strom kleiner Anlagen an der Börse, rechnet einmal im Jahr ab und zahlt den Erlös abzüglich einer Gebühr aus (cleanthinking, 31.10.2026). Der Bundestag soll Mitte November 2026 abstimmen.
Für bestehende Anlagen und für alle, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, ändert sich nichts. Die Details zu Sätzen, Stichtagen und Bestandsschutz stehen im Ratgeber Einspeisevergütung und EEG-Reform. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
So wechselst du in die Direktvermarktung
- Angebote vergleichen: Gebühr pro Kilowattstunde, Grundgebühr, Laufzeit und Mindestgröße der Anlage.
- Technik prüfen: Messung und Fernsteuerbarkeit müssen zu den Anforderungen des Direktvermarkters passen.
- Vertrag schließen: Den Wechsel beim Netzbetreiber meldet in der Regel der Direktvermarkter.
- Wechseltermin beachten: Der Wechsel gilt zum Monatsanfang, mit etwa einem Monat Vorlauf.
Wer seinen Strom flexibel nutzt, kombiniert Direktvermarktung oft mit einem dynamischen Stromtarif und einem Speicher. Zuschüsse für Anlage und Speicher findest du im Ratgeber Photovoltaik-Förderung. Mehr über unser Angebot steht auf der Seite Direktvermarktung mit hallo.solar, weitere Grundlagen im Beitrag Die Direktvermarktung von Solarstrom.