Photovoltaik und Steuern: Was Betreiber wissen müssen
Für eine Solaranlage auf dem Einfamilienhaus zahlst du heute so gut wie keine Steuern mehr: 0 % Mehrwertsteuer beim Kauf und keine Einkommensteuer auf den Solarstrom. Meist musst du die Anlage nicht einmal beim Finanzamt anmelden. Hier erklären wir, was genau gilt – und in welchen Fällen du doch aufpassen musst.
Geschrieben von
Viktor Wiebe
Lesezeit
8 Min.
Aktualisiert am
04/11/2026
Das Wichtigste in Kürze
0 % Mehrwertsteuer auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage bei Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden. Bei einer Anlage für 17.360 Euro sparst du rund 3.300 Euro.
Keine Einkommensteuer auf Einspeisevergütung und Eigenverbrauch bei Anlagen bis 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt bis 100 kWp pro Person.
Kein Antrag, keine Steuererklärung für die Anlage: Die Befreiung gilt automatisch.
Meist keine Anmeldung beim Finanzamt: Für neue, steuerfreie Anlagen mit Kleinunternehmerregelung entfällt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Ausnahmen: Die Wallbox kostet weiter 19 % Mehrwertsteuer. Anlagen über den Grenzen und alte Anlagen mit Umsatzsteuer-Option brauchen eine eigene Prüfung.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen der Nullsteuersatz. Du zahlst keine Mehrwertsteuer auf die Anlage, wenn sie auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Bei Anlagen bis 30 kWp, wie sie im Marktstammdatenregister eingetragen sind, gilt diese Voraussetzung automatisch als erfüllt (Bayerisches Landesamt für Steuern).
Was unter die 0 % fällt – und was nicht
Komponente
Mehrwertsteuer
Solarmodule und Montagesystem
0 %
Wechselrichter
0 %
Stromspeicher, auch später nachgerüstet
0 %
Montage und Installation der Anlage
0 %
Balkonkraftwerk
0 %
Wallbox
19 %
Wärmepumpe
19 %
↔️ Seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.
Der Nullsteuersatz gilt für Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden.
Ein Beispiel: Eine Anlage mit 10,45 kWp und Speicher kostet bei uns 17.360 Euro. Mit 19 % Mehrwertsteuer wären es 20.658 Euro – du sparst also rund 3.300 Euro. Alle Preise im Ratgeber Photovoltaik Kosten sind bereits Endpreise mit 0 %.
Einen Stromspeicher kannst du auch Jahre später ohne Mehrwertsteuer nachrüsten, wenn er zu einer bestehenden Solaranlage gehört. Für die Wallbox gilt der Nullsteuersatz dagegen nicht.
Einkommensteuer: Solarstrom ist steuerfrei
Seit dem Steuerjahr 2022 sind Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit. Das gilt für die Einspeisevergütung genauso wie für den Strom, den du selbst verbrauchst. Die Befreiung gilt automatisch – du musst sie nicht beantragen und kannst auch nicht darauf verzichten.
Diese Grenzen gelten
Anlagen ab 2025: bis 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, egal ob Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus.
Anlagen vor 2025 (nicht erweitert): bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden, bis 15 kWp pro Einheit auf Mehrfamilienhäusern.
Gesamtgrenze: höchstens 100 kWp pro Person. Wird sie überschritten, entfällt die Befreiung für alle Anlagen.
Maßgeblich ist die Leistung, die im Marktstammdatenregister eingetragen ist.
Wenn deine Einnahmen nur aus einer solchen Anlage stammen, gibst du sie in der Steuererklärung nicht an und brauchst keine Gewinnermittlung (Bayerisches Landesamt für Steuern).
Finanzamt, Kleinunternehmer und Gewerbe
Wer Strom ins Netz einspeist, ist steuerlich gesehen Unternehmer. Für kleine Anlagen ist das aber mit kaum Aufwand verbunden.
Muss ich die Anlage beim Finanzamt anmelden?
In den meisten Fällen nicht. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung brauchst du nicht, wenn alle drei Punkte zutreffen: Die Anlage ist ab 2023 in Betrieb gegangen, sie ist von der Einkommensteuer befreit, und du nutzt die Kleinunternehmerregelung. Du bekommst dann keine Steuernummer. Dem Netzbetreiber gibst du für die Abrechnung deine Nummer aus dem Marktstammdatenregister.
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer stellst du dem Netzbetreiber keine Umsatzsteuer in Rechnung. Die Grenze liegt bei 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr – eine Solaranlage auf dem Einfamilienhaus bleibt weit darunter. Du kannst darauf verzichten, bist dann aber fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden. Seit es den Nullsteuersatz gibt, lohnt sich das für neue Anlagen praktisch nie.
Gewerbe und Gewerbesteuer
Kleine Photovoltaikanlagen sind von der Gewerbesteuer befreit (steuerschroeder.de). Ob du ein Gewerbe anmelden musst, regeln die Kommunen. Für eine typische Anlage auf dem Einfamilienhaus ist das meist nicht nötig, im Zweifel fragst du beim Gewerbeamt deiner Stadt nach.
Muss ich für meine Solaranlage Steuern zahlen?
Teste ein Beispiel oder ändere die Angaben. Für eine einzelne Anlage am Einfamilienhaus, ohne weitere unternehmerische Tätigkeit.
10kWp
1 kWpGrenze: 30 kWp40 kWp
20 kWp unter der 30-kWp-Grenze
Beispiel · 10 kWp · Betrieb ab 2023
✓
Einkommensteuer auf SolarstromSteuerbefreitFür diese Anlage fällt keine Einkommensteuer auf Einspeisevergütung und Eigenverbrauch an.
✓
Umsatzsteuer auf EinspeisungKeine UmsatzsteuerBei wirksamer Kleinunternehmerregelung wird auf die Einspeisung keine Umsatzsteuer erhoben.
✓
Fragebogen beim FinanzamtMeist nicht erforderlichFür den hier beschriebenen PV-Betrieb ab 2023 entfällt grundsätzlich die steuerliche Erfassung. Eine Aufforderung des Finanzamts gilt trotzdem.
Typischer Fall einer neuen Hausanlage: wenig Steueraufwand. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister bleibt erforderlich.
Orientierung für den laufenden Betrieb, keine Steuerberatung. Der Nullsteuersatz beim Kauf ist eine separate Regel. Bei mehreren Anlagen, Mehrfamilienhäusern oder Mieterstrom ist eine eigene Prüfung nötig; für mehrere grundsätzlich begünstigte Anlagen gilt zusätzlich die 100-kWp-Grenze je Steuerpflichtigem. Die gewählte Kleinunternehmerregelung muss tatsächlich anwendbar sein. Stand: November 2026 · Steuerliche Hinweise.
Für den interaktiven Check bitte JavaScript aktivieren. Oben siehst du das Beispiel einer 10-kWp-Anlage mit Betriebsbeginn ab 2023 und Kleinunternehmerregelung.
Sonderfälle: Wann du genauer hinschauen solltest
Alte Anlagen mit Umsatzsteuer-Option
Viele Anlagen, die bis Ende 2022 gekauft wurden, laufen in der Regelbesteuerung: Der Betreiber hat sich damals die Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Daran ändert sich nichts. Auf die Einspeisevergütung fällt weiter Umsatzsteuer an, die du ans Finanzamt abführst. Von der Einkommensteuer ist aber auch eine alte Anlage seit 2022 befreit, wenn sie innerhalb der Grenzen liegt.
Erweiterung über 30 kWp
Wenn du deine Anlage erweiterst, zählt die neue Gesamtleistung im Marktstammdatenregister. Liegt sie danach über der Grenze, fällt die Steuerfreiheit weg, und du musst das dem Finanzamt sofort melden. Plane eine Erweiterung deshalb vorher mit uns oder deinem Steuerberater.
Mehrfamilienhaus und Vermietung
Bei Mehrfamilienhäusern gilt die Grenze pro Wohneinheit. Ein Haus mit drei Wohnungen darf bei Anlagen ab 2025 also bis zu 90 kWp haben und bleibt steuerfrei. Verkaufst du Strom an Mieter, kommen weitere Fragen dazu. Hier lohnt sich eine Beratung durch einen Steuerberater.
E-Auto und Wärmepumpe
Solarstrom, den du für dein E-Auto oder deine Wärmepumpe nutzt, bleibt steuerfrei – er zählt einfach als Eigenverbrauch. Nur die Geräte selbst kaufst du mit 19 % Mehrwertsteuer.
Hausverkauf mit Solaranlage
Verkaufst du dein Haus samt Anlage, sollte der Kaufvertrag den Preis der Solaranlage getrennt ausweisen. Bei selbst genutzten Anlagen gehört dieser Anteil in der Regel zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (steuerschroeder.de).
Dieser Ratgeber erklärt die allgemeinen Regeln und ersetzt keine Steuerberatung. Bei größeren Anlagen, Vermietung oder alten Anlagen mit Umsatzsteuer-Option sprich am besten mit einem Steuerberater. Welche weiteren Vorteile du nutzen kannst, zeigt unser Ratgeber Photovoltaik-Förderung.
FAQ
Muss ich meine Solaranlage in der Steuererklärung angeben?
Nein, wenn sie unter die Steuerbefreiung fällt: bis 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt bis 100 kWp. Die Einnahmen sind dann steuerfrei und müssen nicht angegeben werden.
Gilt die 0 % Mehrwertsteuer auch für den Stromspeicher?
Ja. Der Speicher fällt unter den Nullsteuersatz, egal ob du ihn zusammen mit der Anlage kaufst oder später nachrüstest.
Muss ich für meine Solaranlage ein Gewerbe anmelden?
Für eine typische Anlage auf dem Einfamilienhaus meist nicht. Kleine Anlagen sind zudem von der Gewerbesteuer befreit. Ob deine Gemeinde eine Anmeldung verlangt, erfährst du beim Gewerbeamt.
Was passiert, wenn meine Anlage größer als 30 kWp ist?
Dann gilt die Einkommensteuerbefreiung nicht. Du musst den Gewinn aus der Anlage ermitteln und in der Steuererklärung angeben. In diesem Fall lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater.
Bekomme ich die Mehrwertsteuer für die Wallbox zurück?
In der Regel nicht. Die Wallbox fällt nicht unter den Nullsteuersatz. Einen Vorsteuerabzug gibt es nur, wenn sie mindestens zu 10 % unternehmerisch genutzt wird – für ein rein privates E-Auto also nicht.
Gilt die Steuerbefreiung auch für ältere Anlagen?
Ja, von der Einkommensteuer sind seit 2022 auch ältere Anlagen befreit, wenn sie innerhalb der Grenzen liegen. Wer sich früher für die Umsatzsteuer entschieden hat, führt sie auf die Einspeisevergütung aber weiter ab.
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