Der Staat zahlt einen großen Teil deiner neuen Wärmepumpe, bei kleinen Einkommen bis zu 80 %. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dabei neue Regeln, und ab Februar 2027 sinkt die Förderung Schritt für Schritt. Hier erfährst du, welche Zuschüsse und Kredite es gibt, wie viel du bekommst und wie der Antrag abläuft.
Geschrieben von
Viktor Wiebe
Lesezeit
10 Min.
Aktualisiert am
04/11/2026
Das Wichtigste in Kürze
Der wichtigste Zuschuss kommt von der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung für alle, dazu Boni für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.
Bis zu 80 % sind möglich, höchstens 22.400 Euro für die erste Wohneinheit. Der typische Fall mit alter Öl- oder Gasheizung liegt bei 46 %.
Die Förderung sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate: zuerst der Klimabonus, dann die förderfähigen Kosten.
Erst den Antrag stellen, dann bauen: Du darfst einen Vertrag mit Vorbehalt unterschreiben, aber erst nach dem Antrag mit den Arbeiten beginnen.
Den Rest kannst du günstig finanzieren: mit dem KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359.
Für den Einbau einer Wärmepumpe in ein bestehendes Wohnhaus gibt es drei Wege:
KfW-Zuschuss 458 (Heizungsförderung): Das ist der wichtigste Baustein. Er gehört zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird bei der KfW beantragt.
KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359: ein zinsgünstiger Kredit für den Teil, den der Zuschuss nicht abdeckt.
Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz: eine Alternative zum Zuschuss, nicht zusätzlich.
Im Neubau gibt es den Heizungszuschuss nicht. Gefördert werden nur bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Die Bausteine der KfW-Förderung
Die Heizungsförderung setzt sich aus einer Grundförderung und zwei Boni zusammen. Die Boni bekommst du nur für die Wohnung, in der du selbst wohnst.
Baustein
Höhe
Für wen
Grundförderung
30 %
alle Antragsteller
Klimageschwindigkeitsbonus
16 %
Selbstnutzer mit alter Heizung
Einkommensbonus
10 bis 40 %
Selbstnutzer, Einkommen bis 50.000 €
Höchstsatz
70 % oder 80 %
80 % bei kleinem Einkommen
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KfW-Zuschuss 458 für Anträge vom 21.07.2026 bis 31.01.2027. Ab dem 1. Quartal 2027 beträgt die Grundförderung für Wärmepumpen 15 %, plus 15 % Bonus für Geräte aus EU-Fertigung.
Grundförderung: 30 %
Die Grundförderung bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe in ein bestehendes Wohnhaus einbaut, auch Vermieter. Ab dem ersten Quartal 2027 ändert sich das für Wärmepumpen: Die Grundförderung sinkt auf 15 %, dafür gibt es 15 % Bonus für Geräte, die in der EU gefertigt werden. Mehr dazu weiter unten.
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %
Diesen Bonus bekommst du, wenn du eine funktionierende alte Heizung frühzeitig austauschst. Dazu zählen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Bis zum 20. Juli 2026 lag der Bonus noch bei 20 %. Für Anträge bis zum 31. Januar 2027 beträgt er 16 %, danach sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus: 10 bis 40 %
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen deines Haushalts. Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren bei dir, wird dein Einkommen pauschal um 10.000 Euro niedriger angesetzt. Dieser Familienzuschlag gilt einmal pro Haushalt, egal wie viele Kinder du hast.
Zu versteuerndes Einkommen
Ohne Kind
Mit Kind unter 18
bis 30.000 €
40 %
40 %
30.001 bis 40.000 €
30 %
40 %
40.001 bis 50.000 €
10 %
30 %
50.001 bis 60.000 €
kein Bonus
10 %
über 60.000 €
kein Bonus
kein Bonus
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Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt wird das Einkommen pauschal um 10.000 Euro niedriger angesetzt. Nur für die selbst bewohnte Wohneinheit. Quelle: Ökozentrum NRW, BEG-Reform 17.07.2026.
Höchstsatz und förderfähige Kosten
Alle Bausteine zusammen sind auf 70 % gedeckelt. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bekommen bis zu 80 %. Gerechnet wird mit höchstens 28.000 Euro förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Der höchste Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt damit bei 22.400 Euro.
Wie viel Zuschuss bekommst du? Beispiele
So viel Zuschuss gibt es bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten, wenn du den Antrag bis zum 31. Januar 2027 stellst:
Situation
Fördersatz
Zuschuss
Vermieter
30 %
8.400 €
Selbstnutzer, alte Gasheizung
46 %
12.880 €
dazu Einkommen bis 50.000 €
56 %
15.680 €
dazu Einkommen bis 40.000 €
70 %
19.600 €
dazu Einkommen bis 30.000 €
80 %
22.400 €
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„Alte Gasheizung” heißt: mindestens 20 Jahre alt oder Gasetagenheizung. Einkommen ohne Kind gerechnet. Anträge bis 31.01.2027, Stand: November 2026.
Ein Beispiel mit echten Zahlen: Unser kleinstes Wärmepumpen-Paket kostet laut Angebotsliste rund 27.800 Euro. Tauscht ein selbst nutzender Eigentümer damit eine 25 Jahre alte Gasheizung aus und bekommt keinen Einkommensbonus, erhält er 46 %, also rund 12.800 Euro. Sein Eigenanteil liegt bei rund 15.000 Euro. Weitere Rechnungen für alle Pakete findest du im Ratgeber Was kostet eine Wärmepumpe?
Warum du nicht zu lange warten solltest
Die neue Förderung sinkt nach einem festen Zeitplan. Der Klimabonus wird kleiner, die förderfähigen Kosten sinken jedes halbe Jahr um 750 Euro, und für manche Geräte ändert sich die Grundförderung.
Klimabonus16 %bis 31.01.202721.07.2026 bis 31.01.2027 — Klimabonus 16 %, förderfähige Kosten bis 28.000 €
1. Quartal 2027 · Grundförderung 15 %, plus 15 % Bonus für Geräte aus der EU
ab 01.01.2028 · Nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
21.07.2026 bis 31.01.2027 — Klimabonus 16 %, förderfähige Kosten bis 28.000 €
ab 01.02.2027 — Klimabonus 12 %, bis 27.250 €
1. Quartal 2027 — Grundförderung 15 %, plus 15 % Bonus für Geräte aus der EU
ab 01.08.2027 — Klimabonus 8 %, bis 26.500 €
ab 01.01.2028 — Nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
ab 01.02.2028 — Klimabonus 4 %, bis 25.750 €
ab 01.08.2028 — Kein Klimabonus mehr, bis 25.000 €
bis 01.08.2030 — Kosten-Obergrenze sinkt halbjährlich um 750 € auf 22.000 €
Stand: November 2026. Das genaue Datum im 1. Quartal 2027 steht noch nicht fest.
Wer zum Beispiel erst im August 2027 beantragt, bekommt nur noch 8 % Klimabonus auf höchstens 26.500 Euro. Im typischen Fall mit einem in der EU gefertigten Gerät sind das 38 % statt 46 %, also rund 10.070 Euro statt 12.880 Euro Zuschuss.
Was ändert sich für Geräte aus der EU?
Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Geräte, die in der EU oder assoziierten Märkten gefertigt werden, bekommen dafür einen Wertschöpfungs-Bonus von 15 % und bleiben damit bei 30 %. Für Geräte aus anderen Ländern bleibt es bei 15 %. Das genaue Datum und die Regeln, wann ein Gerät als EU-Ware gilt, will die KfW in einem Infoblatt nachreichen (Stand: November 2026). Ein Teil der Wärmepumpen aus unserem Angebot wird in der EU gefertigt. Wie unser System mit Service funktioniert, liest du im Beitrag Wärmepumpen mit System und Service.
Welche Voraussetzungen die Wärmepumpe erfüllen muss
Bestehendes Wohnhaus: Der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Leises Außengerät: Seit 2026 muss eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mindestens 10 dB leiser sein als der EU-Grenzwert. Bei Geräten bis 6 kW sind das höchstens 55 dB(A) Schallleistung, bis 12 kW 60 dB(A), bis 30 kW 68 dB(A).
Steuerbar nach § 14a EnWG: Die Wärmepumpe braucht eine digitale Schnittstelle, über die der Netzbetreiber sie bei Engpässen drosseln kann. Fehlt ein intelligentes Messsystem, musst du den Einbau beim Messstellenbetreiber beauftragen.
Hydraulischer Abgleich: Das Heizsystem muss optimiert werden, damit die Wärme gleichmäßig in allen Räumen ankommt.
Überwiegend erneuerbar heizen: Nach dem Umbau müssen die beheizten Flächen zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Wärme versorgt werden.
Ab 2028 natürliches Kältemittel: Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan (R290) gefördert.
Ab dem ersten Quartal 2027 konzentriert sich die Förderung auf den Wechsel von fossil zu erneuerbar. Wer eine erneuerbare Heizung ersetzt, die ab 2008 eingebaut wurde, bekommt dann keinen Zuschuss mehr. Bei älteren erneuerbaren Anlagen werden nur noch 25 % der Kosten als förderfähig anerkannt. Ob dein Haus technisch für eine Wärmepumpe bereit ist, erklärt unser Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.
So beantragst du die Förderung
Angebot und Bestätigung einholen: Dein Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag” (BzA) mit den geplanten Kosten.
Vertrag mit Vorbehalt unterschreiben: Der Liefer- oder Leistungsvertrag braucht eine Klausel, die ihn an die Förderzusage der KfW knüpft.
Antrag stellen: Im Portal „Meine KfW” wählst du das Produkt 458 und lädst Bestätigung und Vertrag hoch. Erst danach dürfen die Arbeiten beginnen.
Einbauen lassen: Für die Umsetzung hast du 36 Monate ab der Zusage Zeit.
Geld abrufen: Nach dem Einbau stellt der Fachbetrieb die „Bestätigung nach Durchführung” aus. Du reichst sie mit allen Rechnungen spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung ein.
Der häufigste Fehler: Wer den Auftrag ohne Vorbehalt erteilt oder mit dem Einbau beginnt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch auf Förderung. Unterschreibe deshalb nur einen Vertrag, der an die Förderzusage gekoppelt ist.
Den Eigenanteil finanzieren: Ergänzungskredit 358 und 359
Hast du eine Zusage für den Zuschuss, kannst du den Rest über deine Bank mit einem KfW-Ergänzungskredit finanzieren. Das Programm 358 hat einen verbilligten Zins und ist für Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro gedacht. Das Programm 359 steht allen offen, hat aber keinen Zinsvorteil. Der Kredit ist auf die förderfähigen Kosten begrenzt. Welche weiteren Wege es gibt, zeigt unsere Seite zur Finanzierung.
Steuerbonus statt Zuschuss?
Statt des Zuschusses kannst du 20 % der Kosten von der Steuer abziehen, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 % und 6 %), höchstens 40.000 Euro. Das geht nur für ein selbst bewohntes Haus, das älter als zehn Jahre ist, und für Maßnahmen, die bis Ende 2029 abgeschlossen sind. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Da schon die Grundförderung 30 % beträgt, ist der Zuschuss fast immer die bessere Wahl. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Förderberatung.
Gibt es Förderung für Wärmepumpe und Photovoltaik zusammen?
Nein, beide werden getrennt gefördert. Für die Solaranlage fällt keine Mehrwertsteuer an, wenn sie auf einem Wohnhaus installiert wird. Das gilt für Module, Speicher und Montage, aber nicht für die Wärmepumpe. Alle Programme für die Solaranlage findest du im Ratgeber Photovoltaik-Förderung. Wie gut beide zusammenpassen, zeigt unser Ratgeber Wärmepumpe mit Photovoltaik.
Typische Fehler beim Förderantrag
Zu früh beauftragt: Ein Vertrag ohne Vorbehalt oder ein Baubeginn vor dem Antrag kostet die Förderung.
Zu lautes Gerät: Prüfe den Schallleistungspegel im Datenblatt, nicht den Schalldruck aus dem Prospekt.
Bonus vergessen: Den Klimabonus und den Einkommensbonus musst du beantragen und nachweisen.
Frist verpasst: Rechnungen und Nachweise müssen spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung eingereicht sein.
Zu lange gewartet: Jeder Stichtag am 1. Februar und 1. August senkt den Zuschuss.
Unser Fazit
Für eine Wärmepumpe im bestehenden Haus bekommst du heute mindestens 30 % Zuschuss, mit alter fossiler Heizung meist 46 % und mit kleinem Einkommen bis zu 80 %. Die besten Bedingungen gibt es für Anträge bis zum 31. Januar 2027. Danach sinkt die Förderung alle sechs Monate. Welche Wärmepumpen wir einbauen, siehst du auf unserer Seite zur Wärmepumpe.
FAQ
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Mindestens 30 % der förderfähigen Kosten. Selbst nutzende Eigentümer mit alter Öl- oder Gasheizung bekommen 46 %, mit Einkommensbonus bis zu 70 % oder 80 %. Der Zuschuss ist auf 22.400 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt.
Bis wann gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %?
Für Anträge bis zum 31. Januar 2027. Danach sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028.
Muss ich die Förderung vor dem Kauf beantragen?
Ja. Du darfst vorher einen Vertrag unterschreiben, der an die Förderzusage geknüpft ist. Mit den Arbeiten beginnen darfst du aber erst, wenn der Antrag gestellt ist.
Gibt es im Neubau eine Förderung für die Wärmepumpe?
Den Heizungszuschuss 458 nicht. Er gilt nur für bestehende Wohnhäuser, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Bekommen auch Vermieter die Förderung?
Ja, die Grundförderung von 30 %. Klimabonus und Einkommensbonus gibt es nur für die Wohnung, in der der Eigentümer selbst wohnt.
Kann ich KfW-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Du kannst aber zum Beispiel die Wärmepumpe über die KfW fördern lassen und eine andere Maßnahme, etwa neue Fenster, steuerlich absetzen.
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Damit wir noch besser auf deine Bedürfnisse eingehen können