18 Jun 2026
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Welche Förderungen gibt es in Freiburg? (Überblick)

Freiburg gehört mit über 1.800 Sonnenstunden pro Jahr zu den sonnenreichsten Städten Deutschlands – und unterstützt den Solarausbau gezielt über das städtische Programm „Klimafreundlich Wohnen“ (Baustein 3: Stromerzeugung erneuerbar). Gefördert werden Anlagen, die über die gesetzliche PV-Pflicht hinausgehen, sowie innovative Dächer, Fassaden und Balkonmodule. Wichtig: Die früher gewährte Förderung für Batteriespeicher ist zum 1. Juni 2025 entfallen. Die folgende Übersicht fasst die aktuellen kommunalen Bausteine zusammen.

Stand: Juni 2026. Die Beträge gelten als Zuschuss (kWp = Kilowatt-Peak, die installierte Nennleistung der Anlage). Die Stadt fördert nur Anlagen, die von einem Fachbetrieb errichtet werden – Maßnahmen in Eigenleistung sind in der Regel nicht förderfähig.

So kombinieren Sie Stadt, Land und Bund

Die kommunale Förderung ist nur ein Baustein. Den größten finanziellen Hebel liefert der Bund – und das Land Baden-Württemberg ergänzt ihn mit günstigen Krediten. Diese Quellen lassen sich in der Regel kombinieren, solange die Gesamtförderung die Investitionskosten nicht übersteigt.

  • 0 % Mehrwertsteuer: Auf Kauf und Installation von PV-Anlage und Speicher bis 30 kWp auf Wohngebäuden – die größte Einzelersparnis (19 %).
  • Einkommensteuerfrei: Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp sind steuerbefreit.
  • Einspeisevergütung: Seit 1. Februar 2026 rund 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung (Anlagen bis 10 kWp); halbjährliche Absenkung um 1 %.
  • KfW-Kredit 270: Zinsgünstiges Darlehen für PV und Speicher, beantragt über Ihre Hausbank.
  • L-Bank Baden-Württemberg: Landesförderdarlehen ab rund 3,87 % Zins, in der Regel jedoch nicht mit allen Zuschüssen kombinierbar – Bedingungen vorab prüfen.

Zeitlich wichtig: Mit dem Referentenentwurf von Februar 2026 ist geplant, die Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp ab 2027 zu streichen und durch eine Direktvermarktung zu ersetzen. Final beschlossen ist dies noch nicht. Wer eine Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich nach heutiger Rechtslage die feste Vergütung für 20 Jahre.

Das Programm „Klimafreundlich Wohnen“ im Detail

Das kommunale Förderprogramm der Stadt Freiburg richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Bestandsgebäuden im Stadtgebiet (Wohnanteil mindestens 50 %). Der Kerngedanke: Es werden gezielt Anlagen unterstützt, die größer ausfallen als der gesetzliche Mindestanspruch nach der baden-württembergischen Photovoltaik-Pflicht (0,06 kWp je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche).

Für diese „Dachvollbelegung“ erhalten Sie 150 € pro zusätzlich installiertem kWp, maximal 1.500 € und mindestens 200 €. Einen zusätzlichen Innovationsbonus in gleicher Höhe (150 €/kWp, max. 1.500 €) gibt es für besonders anspruchsvolle Lösungen wie Gründach-Solaranlagen, Fassaden-PV, PVT-Kollektoren oder denkmalgeschützte Anlagen. Wer Mieterinnen und Mietern Solarstrom direkt zur Verfügung stellt, kann über den Mieterstrom-Bonus zusätzlich 15 € pro kWp und teilnehmender Wohneinheit erhalten (max. 3.000 €). Auch Mieterinnen und Mieter selbst profitieren: Bei Balkonmodulen können bis zu 75 % der Wechselrichter-Kosten übernommen werden.

Der Zuschuss für Batteriespeicher wurde zum 1. Juni 2025 gestrichen und ist im laufenden Jahr nicht mehr Teil des kommunalen Programms. Ein Speicher kann sich dennoch lohnen – allein über den höheren Eigenverbrauch. Da Förderprogramme aus dem Haushalt der Stadt finanziert werden, lohnt sich ein frühzeitiger Antrag, solange Mittel verfügbar sind.

So beantragen Sie die Förderung Schritt für Schritt

Der wichtigste Grundsatz gilt in Freiburg wie bei fast allen Programmen: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Auftrag vergeben oder mit der Installation beginnen. Rückwirkende Förderungen sind in der Regel ausgeschlossen.

  1. Beratung nutzen: Die Stadt Freiburg bietet eine kostenlose, unabhängige Einstiegsberatung zu Photovoltaik – ideal als erster Schritt.
  2. Programm prüfen: Förderbausteine und aktuelle Mittelverfügbarkeit auf der offiziellen Seite der Stadt kontrollieren.
  3. Fachbetrieb beauftragen (noch nicht starten): Ein Angebot einholen; gefördert werden nur Maßnahmen durch einen Fachbetrieb.
  4. Antrag online stellen: Vor Maßnahmenbeginn über das städtische Förderportal einreichen.
  5. Bewilligung abwarten, dann umsetzen: Erst nach Zusage beauftragen und installieren lassen.
  6. Nachweise einreichen: Rechnungen und Nachweise zeitnah nach Abschluss vorlegen, um den Zuschuss zu erhalten.

Möchten Sie wissen, welche Förderung sich für Ihr Dach in Freiburg konkret lohnt? Die Expertinnen und Experten von hallo.solar beraten Sie gern – mit einem kostenlosen, unverbindlichen Angebot, das alle aktuellen Zuschüsse von Stadt, Land und Bund berücksichtigt. Jetzt unverbindlich anfragen.

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